Real Invest Austria
Der Real Invest Austria ist ein offener Immobilienfonds gem. Immobilien-Investmentfondsgesetz iVm AIFMG. Er verfolgt eine konservative Investmentpolitik und ist darauf ausgerichtet, einen nachhaltigen Ertrag zu erzielen.
Der Investmentfokus liegt überwiegend auf Objekte im Wohn- und Infrastrukturbereich, ergänzt um Liegenschaften, die für Büro, Handel und Gewerbe genutzt werden. Der Fonds investiert ausschließlich in österreichische Immobilien, vorwiegend in Stadtregionen.
Es erfolgt überwiegend der Erwerb von neu errichteten bzw. sanierten Objekten mit gutem Vermietungsstand.
Eckdaten | |
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ISIN-Code: | AT0000634357 ausschüttend (A) AT0000634365 thesaurierend (T) AT0000A05RD2 vollthesaurierend (VTI) |
Verwaltung: | Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH |
Depotbank: | UniCredit Bank Austria AG |
Rechnungsjahr: | 01.10. bis 30.09. |
1. Rechenwert A + T: | EUR 10,00 am 01.12.2003 |
1. Rechenwert VTI: | EUR 11,31 am 05.07.2007 |
Stückelung: | EUR 10,00 |
Empfohlene Mindestveranlagungsdauer: |
mindestens 3 Jahre |
Ausgabeaufschlag: | 3 % |
Rechenwertermittlung: | täglich |
Ausschüttung: | jährlich, im Dezember |
Rechenschaftsbericht: | halbjährlich |
Risiko- und Ertragsprofil: | ![]() |
Auf Basis der gemessenen vergangenen Volatilität der Anteilswerte erfolgt die Risikoeinstufung des Fonds in Kategorie 1. Der Risikoindikator beruht auf historischen Daten und kann nicht als verlässlicher Indikator auf das künftige Risiko- und Ertragsprofil herangezogen werden. Die Risikoeinstufung des Fonds stellt kein Ziel oder eine Garantie dar und kann sich künftig ändern. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine risikolose Anlage dar und die Anlage in den Fonds ist auch mit Verlustrisiken verbunden. | |
Eine ausführliche Darstellung der einzelnen mit einer Veranlagung in den REAL INVEST Austria verbundenen Risiken sind im veröffentlichten Prospekt inkl. Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG enthalten. |
Fondsvermögen per 30.12.2020: |
EUR 4.000,4 Mio. |
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Immobilienvermögen per 30.12.2020: 1) |
EUR 3.418,9 Mio. |
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davon Immobilien direkt: |
EUR 2.224,6 Mio. |
davon Immobilien in Grundstücksgesellschaften: |
EUR 1.194,3 Mio. |
1) teilweise fremdfinanziert
Fondspreise vom 21.01.2021 |
Rechenwert |
Ausgabepreis |
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AT0000634357 Ausschütter (A) |
EUR 11,45 |
EUR 11,79 |
AT0000634365 Thesaurierer (T) |
EUR 15,71 |
EUR 16,18 |
AT0000A05RD2 Vollthesaurierer (VTI) |
EUR 17,16 |
EUR 17,67 |
Performance per 21.01.2021 |
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Seit Beginn |
1 Jahr |
3 Jahre |
5 Jahre |
10 Jahre |
3,31 % |
3,18 % |
2,85 % |
2,67 % |
2,94 % |
Die Performancedaten werden entsprechend der OeKB-Methode und bezogen auf Ausschüttungsanteile berechnet. Berechnung Performance brutto: Basis ist die Entwicklung des Rechenwertes mit Reinvestition allfälliger Ausschüttungen ohne Steuern. Ausgabeaufschläge sind in die Berechnung des Fondsergebnisses nicht einbezogen. Die Fonds-Performance berücksichtigt bereits die dem Fonds verrechnete Management- und Transaktionsmanagementvergütung sowie sonstige Kosten. Die individuelle Performance wird weiter verringert durch die Depotgebühr, den Ausgabeaufschlag bzw. Verkaufsspesen und der individuellen Besteuerung.
Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung des Fonds zu.
Ausschüttung für das Rechnungsjahr 2019/2020:
EUR 0,2400 / Anteil (davon KESt-Pflicht EUR 0,0640)
TER zum 30.09.2020: 1,06 %
Die TER (Total Expense Ratio) beinhaltet alle Kosten, die dem Immobilienfonds angelastet werden, ausgenommen sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung sowie der Veräußerung von Vermögensgegenständen stehen. Die TER ist anhand der Zahlen des letzten geprüften Rechenschaftsberichtes zu berechnen.
Die Mietzinsausfallrate beträgt im Rechnungsjahr 2019/2020: 5,55 %
Die Mietzinsausfallrate stellt die Mietzinsausfälle als Prozentsatz der Soll-Nettomietzinsen dar. Als Mietzinsausfälle gelten Leerstandsverluste (bewertet zum letztbezahlten Mietzins) auf Mietzinsen sowie Inkassoverluste auf Mietzinsen. Die Mietzinsausfallrate ist aufgrund der Zahlen des letzten geprüften Rechenschaftsberichtes zu berechnen.
Historische Ausschüttung
AT0000634357 - ausschüttend
Rechnungsjahr | Ausschüttung je Anteil | Datum |
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2019/2020 | EUR 0,24 | 16.12.2020 |
2018/2019 | EUR 0,24 | 13.12.2019 |
2017/2018 | EUR 0,24 | 14.12.2018 |
2016/2017 | EUR 0,22 | 15.12.2017 |
2015/2016 | EUR 0,22 | 16.12.2016 |
2014/2015 | EUR 0,25 | 16.12.2015 |
2013/2014 | EUR 0,21 | 12.12.2014 |
2012/2013 | EUR 0,24 | 13.12.2013 |
2011/2012 | EUR 0,30 | 14.12.2012 |
2010/2011 | EUR 0,31 | 15.12.2011 |
2009/2010 | EUR 0,22 | 16.12.2010 |
2008/2009 | EUR 0,28 | 15.12.2009 |
2007/2008 | EUR 0,39 | 15.12.2008 |
2006/2007 | EUR 0,43 | 13.12.2007 |
2005/2006 | EUR 0,32 | 13.12.2006 |
2004/2005 | EUR 0,31 | 13.12.2005 |
2003/2004 | EUR 0,20 | 13.12.2004 |
Historische TER
TER zum 30.09.2020: 1,06 % |
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TER zum 30.09.2019: 1,07 % |
TER zum 30.09.2018: 1,05 % |
TER zum 30.09.2017: 1,05 % |
TER zum 30.09.2016: 1,06 % |
TER zum 30.09.2015: 1,05 % |
TER zum 30.09.2014: 1,06 % |
TER zum 30.09.2013: 1,02 % |
TER zum 30.09.2012: 1,00 % |
TER zum 30.09.2011: 1,08 % |
TER zum 30.09.2010: 1,07 % |
TER zum 30.09.2009: 1,01 % |
TER zum 30.09.2008: 0,86 % |
TER zum 30.09.2007: 0,81 % |
TER zum 30.09.2006: 0,76 % |
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen bei Depotführung in Österreich:
- Für steuerliche Zuflüsse 27,5 % KESt-Endbesteuerung auf den ausschüttbaren Jahresgewinn (Bewirtschaftungsgewinne, 80 % der Aufwertungsgewinne, Liquiditätsgewinne und Gewinnausschüttungen aus Grundstücksgesellschaften) sowie ab Rechnungsjahren, die nach dem 31.12.2018 beginnen, darüber hinaus insbesondere Wertsteigerungen auf Kapitalvermögen, Dividenden und Einkünften aus Derivaten.
- Beim Verkauf von nach dem 01.01.2011 gekauften Anteilscheinen werden von der depotführenden Bank 27,5 % KESt auf den steuerpflichtigen Wertzuwachs einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der steuerpflichtige Wertzuwachs besteht im Wesentlichen aus Erträgen des Fonds, die bis zum Verkauf nicht der laufenden Besteuerung unterlagen. Es liegt somit Endbesteuerung vor und für die Anlegerin bzw. den Anleger besteht kein Handlungsbedarf.
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften unterliegen der 25%igen Körperschaftsteuer. Bei Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen werden 27,5 % KESt in Abzug gebracht.
Steuerausländer
Steuerausländer unterliegen mit Gewinnen aus österreichischen Immobilien (im Wesentlichen die Bewirtschaftungsgewinne und die Aufwertungsgewinne) der beschränkten Steuerpflicht in Österreich.
Ebenfalls der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Ausschüttungen von inländischen Grundstücks-Kapitalgesellschaften.
Weist der Anleger der inländischen depotführenden Bank seine Ausländereigenschaft nach, so behält diese keine KESt auf die Immobilienerträge ein. Übersteigen die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte des Anlegers EUR 2.000,00 p.a., so sind diese zu veranlagen. Erbringt der Anleger keinen Nachweis über seine Ausländereigenschaft, so wird die durch die depotführende Bank einbehaltene KESt auf Antrag rückerstattet.
Inländische Zinserträge unterliegen ab 1.1.2019 einer allfälligen KESt.
Detaillierte steuerliche Darstellung siehe "Prospekt und Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG", Abschnitt II, Punkt 3.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann.
Interessierte Anleger und Anteilinhaber sollten ihre spezielle steuerliche Situation mit ihrem Steuerberater klären.
Die Anteile am Real Invest Austria sind für die Wertpapierdeckung nach § 14 EStG geeignet.
Die Vorteile des Real Invest Austria auf einen Blick
- Investition in den österreichischen Immobilienmarkt
- Konservative Veranlagungsstruktur
- Risikostreuung durch großes Immobilienportfolio
- Professionelles Objektmanagement
- Mit Sachwerten hinterlegte Veranlagungen sind eine attraktive Beimischung im Depot
Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten
- Der Immobilienfonds bietet keine Garantie auf Kapitalerhalt oder Erträge. Der Wert des Immobilienfonds kann konjunktur- und marktbedingt schwanken. Im ungünstigsten Fall kann es daher zu Verlusten des eingesetzten Kapitals und unter Umständen auch zu einem Totalverlust kommen.
- Die Rücknahme der Fondsanteile durch die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien kann zum Schutze der Anleger bis zu 24 Monate ausgesetzt werden.
Prospekthinweis
Der Prospekt und Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG (im Sinne von § 7 ImmoInvFG) zu diesem Immobilienfonds in der aktuellen Fassung inklusive sämtlicher Änderungen seit Erstverlautbarung (20.11.2003 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung) einschließlich der allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen, stehen den Interessenten in elektronischer Form unter Downloads sowie bei der Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH kostenlos zur Verfügung.
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Factsheets, Objektliste
Die hier dargestellten Marketingmitteilungen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen.