Offene Immobilienfonds

Real Invest Europe*) > Steuerliche Gesetzeslage

Der Real Invest Europe plant Investitionen in europäische Länder, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen nach der Befreiungsmethode abgeschlossen hat. Dieses weist die Besteuerung der Gewinne aus ausländischen Immobilien dem Lagestaat zu und somit kommt es in der Regel in Österreich zu keiner steuerlichen Erfassung und zu keiner KESt-Belastung der Immobilienerträge (Mieterträge, Aufwertungsgewinne).

Wertpapier und Liquiditätsgewinne (Gewinne aus Zinsen und laufende Erträge aus der Veranlagung von liquiden Mitteln) sind jedoch in der Regel in Österreich zu besteuern und unterliegen somit der Kapitalertragsteuer.

Ausschüttende und thesaurierende Variante
Hinsichtlich jener Ertragsteile bei denen KESt-Pflicht besteht, wird diese KESt von der jährlichen Ausschüttung einbehalten (ausschüttende Variante) bzw. ein der KESt entsprechender Betrag direkt an die Finanzbehörde abgeführt (thesaurierende Variante).

Die Fondsanteile sind somit hinsichtlich der Einkommensteuer endbesteuert.

Zusätzlich anfallende Wertsteigerungen sind nach Einhaltung der gesetzlichen einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Vollthesaurierende Variante
Der Jahresgewinn wird nicht ausgeschüttet und es erfolgt kein KESt-Abzug. Diese Anteile können nur von Anlegern gehalten werden, die nicht der inländischen Einkommensteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.

Devisenausländer
(beschränkt steuerpflichtiger Anleger)
Sämtliche Fondserträge sind für beschränkt steuerpflichtige Anleger KESt frei. Da Immobilienfonds vom EU-Quellensteuergesetz nicht erfasst sind, erfolgt auch kein Abzug von Quellensteuer.

Allgemeines
Diese steuerlichen Hinweise können nicht die individuelle steuerliche Situation des einzelnen Kunden berücksichtigen. Im Einzelfall kann daher die Konsultation eines Steuerberaters erforderlich sein. Sämtliche steuerlichen Angaben beruhen auf der derzeit geltenden österreichischen Gesetzeslage und beziehen sich ausschließlich auf Personen, welche in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind.

*) Für den REAL INVEST Europe ist die Rücknahme von Anteilen beginnend mit 02.03.2009 und die Ausgabe von Anteilen beginnend mit 26.02.2010 bis auf weiteres ausgesetzt.

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